Platzordnung

Zusammenleben

  • Die Benutzung von Radios, Platten- bzw. CD-Spielern oder sonstigen Geräten, die Lärm erzeugen, darf die Nachbarschaft nicht belästigen; zwischen 22 Uhr und 10 Uhr herrscht Ruhe.
  • Der Verkehr von Kraftfahrzeugen ist mit Ausnahme von gesonderten Fällen von 22 Uhr bis 8 Uhr untersagt.
  • Laute Arbeiten sowie Mähen sind sonntags nicht erlaubt. An den anderen Tagen müssen sie zwischen 10 Uhr und 16 Uhr geschehen.
  • Die Hunde müssen jederzeit an der Leine bleiben und dürfen das Gelände nicht beschmutzen. Es droht Strafgeld bei Übertretung

Besucher

  • Besucher müssen Ihren Wagen auf dem externen Parkplatz lassen, außer bei Abwesenheit des Hauptmieters
  • Die Besucher müssen sich am Tage Ihrer Ankunft anmelden, bei Verspätung wird der Tarif verdoppelt.

Sicherheit

  • Bei Übertreten der vorgesehenen Geschwindigkeit von 10 km/h muss der Wagen auf dem externen Parkplatz bleiben.
  • Holzfeuer ist strikt untersagt.

Barbecue ist nur erlaubt:

  • mit gekaufter Holzkohle
  • im strikten Respekt der Nachbarn
  • unter ständiger Aufsicht
  • Das Parken von Fahrzeugen auf Zugangsstraßen und inneren Wegen ist verboten.
  • Die Unterkünfte dürfen zu keiner Tätigkeit oder Lagerung von Waren dienen, die die Feuergefahr erhöhen oder die Folgen eines Brandes erschweren würden.
  • Küchen- und Heizgeräte mit Gas, Petroleum- oder Strombetrieb oder sonstige sind so eingerichtet, dass sie alle Sicherheitsgewähr bieten. Sie werden an einer gut belüfteten Stelle auf einem schlechten Wärmeleiter aufgestellt.
  • In Sache Gasinstallation :
    • sind maximal zwei Gasflaschen erlaubt pro Wohnwagen
    • muss der Anschluss unter dem Wohnwagen bis zu 70 cm von dem Boden aus Metall (Kupfer) sein um jegliche Tierschäden zu vermeiden.
    • muss die Verbindung zwischen Metall-Leitung und Gasflasche aus verstärktem Material sein
    • müssen Gasleitungen systematisch geschlossen werden bei Verlassen des Wohnwagens; Dauerheizung mit Gas ist nicht erlaubt.
    • müssen die Gasflaschen dem Campingwacht permanent zugänglich sein um den Stand zu prüfen.

Umwelt

  • Alle Wohnwagen müssen an die Hauptkanalisation für Wasserreinigung angeschlossen sein. Der Anschluss ist zu Lasten des Platzmieters und muss 30 cm unter Bodenoberfläche gelegt werden. Das Gelände des Campings kann zur Folge haben, dass der Anschluss für den einen kostspieliger ist als für den anderen. Wir bitten um das nötige Verständnis.
  • Die Camper, die eine persönliche Toilette in Ihrem Wagen wünschen, müssen eine individuelle Kläranlage vorsehen, die den Qualitätsnormen entspricht. Die Kläranlage muss so nah wie möglich an dem Anschlusspunkt mit der Kanalisation gelegt werden, 30 cm unter Bodenoberfläche und mit Erde überdeckt sein. Die persönliche Kläranlage muss an die Hauptkanalisation angeschlossen werden zum Ablauf des Schmutzwassers.
  • Die individuellen Kläranlagen sind keine Infrastruktur des Campings:
    • der Campingplatz kauft die Installation nicht zurück bei Verlassen des Platzes
    • jeder Camper ist für seine persönliche Kläranlage verantwortlich und muss sie zu seinen Kosten leeren, wenn notwendig.
  • Abfälle und Müll dürfen je nach Art nur in die hierzu vorgesehenen Mülleimer, Container und Glascontainer deponiert werden. Die Container sind kameraüberwacht, um jede Überschreitung nachvollziehen zu können.
  • Chemische Toiletten dürfen nur an den hierfür vorgesehenen Stellen entleert werden. Diese Stellen dürfen zu keinem anderen Zweck benutzt werden.

Besetzung des Stellplatzes

  • Bei einer normalen Platzgröße darf die maximal benutzte Bodenfläche für den Wohnwagen und das Vorzelt 40m² nicht übersteigen.
  • Jede erhöhte Nebenstruktur (Anbau, Geländer), die nicht Teil des Vorzeltes ist, ist untersagt.
  • Pro Stellplatz darf ein Gartenhäuschen gesetzt werden, in einer angepassten Farbe (weiß, hellgrau oder beige).
    • Die Bodenoberfläche, inklusive des Dachüberstands, darf 4 m² nicht übersteigen und die maximale Höhe beträgt 2,25 m.
    • Die Wände sind vertikal und haben keine andere Öffnung als die Eingangstür.
    • Das Dach besteht aus zwei Abhängen mit einer gleichen Neigung zwischen 15° und 35°; der Überstand muss sich auf das strikte Notwendige reduzieren, um die Seitenwände zu schützen.
    • Die sichtbare Bodenstruktur darf nicht mehr als 10 cm betragen.
    • Das Gartenhäuschen sollte waagerecht stehen und sich keinesfalls neigen.
  • Jeder Wohnwagen muss stets mobil und bewegbar sein. Deshalb ist es nicht erlaubt, Räder und Deichsel abzumontieren.
  • Zwischen zwei Wohnwagen muss eine Distanz von 4 Metern erhalten bleiben.
  • Pro Stellplatz darf nur ein Wohnwagen stehen.

Umzäunung des Platzes

Die Leitung bevorzugt, den Platz nicht zu umzäunen.

Wenn durch den Camper gewollt sind  einzig Umzäunungen aus Holz mit einem Querbalken zugelassen in den hier aufgenommenen Längen und Breiten, bei der Sägerei Müller zu kaufen:

  • Länge der Balken : 2,5 m;
  • Breite: 8 cm;
  • Länge der Pfähle; 1,2 m;
  • Durchmesser: 8 cm.

Vor jeglicher Installation sollte de Camper sich mit dem Hausmeister koordinieren in Sache Höhe von 66 cm, Überstand der Querbalken von 6 cm und generelle Ästhetik der Umzäunung.

  • Sollte die Haltung eines Hundes gewünscht sein, so ist die bevorzugte Lösung ein Freilauf auf 6,25m², limitiert mit zwei Querbalken ; es ist möglich den ganzen Platz zu umzäunen in einer Höhe von 60 cm aber dann muss der Innenzaun mit einer Pflanzenhecke verdeckt werden.
  • Alle Umzäunungen, inklusive Pflanzenhecke, müssen mindestens 1 m vom Weg entfernt sein.
  • Jede Umzäunung muss jährlich unterhalten werden.

Unterhalt des Stellplatzes

Der Unterhalt des Jahresstellplatzes unterliegt der Verantwortung des Campers. Hier geht es vor allem um den Respekt gegenüber der Camper-Gemeinschaft, die einen sauberen, gut unterhaltenen und angenehmen Camping wünscht.

  • Mähen: Von Anfang Mai bis zum 15. November, in einem Intervall von 2 bis 3 Wochen, je nach Wachstum.
  • Abwaschen des Wohnwagens (eventuell anstreichen), des Vorzeltes, des Gartenhäuschens (eventuell anstreichen).
  • Unterhalt des eventuellen Kiesparkplatzes (gegen Graswuchs), der Umzäunung und der Bordüren bis zum Zugangsweg.
  • Unterhalt der Pflanzenhecke, die eine max. Höhe von 150 cm nicht überschreiten sollte.
  • Jederzeit darf die Campingleitung auf eigene Initiative den Platz des Campers unterhalten, zu Kosten des Mieters. In diesem Sinne darf sie dem nachlässigen Camper nach eigenem Ermessen eine Provision von 30 EUR pro Stunde in Rechnung stellen, zu zahlen zusammen mit der Jahresabrechnung und mit den gleichen Konsequenzen im Falle einer Nicht-Zahlung.

Straftat

Die Übertretung der allgemeinen Platzordnung kann zu den spezifischen Maßnahmen auch zu Geldstrafen durch die Geschäftsleitung in eigenem Ermessen führen (Übertreten der Höchstgeschwindigkeit, Feuer, Hund, Müll).